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 kriterien für hotels und vermieter
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                  Zigaretten (min. 5 versch. Marken) sind tägl. von 8.00 
                  bis mind. 22.00 Uhr im Hotel entgeltlich beziehbar. > 
                  Hotelbar mit Raucher-Sitzplätzen (mind. 1/3 der Gesamtbettenzahl 
                  des Hotels)
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                  Die Hotelbar steht durchgehend von 8.00 bis mind. 22.00 Uhr 
                  als Raucherbereich zur Verfügung.
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                  An der Hotelbar werden die gängigsten kalten und warmen 
                  Getränke ausgeschenkt, sowie ein gutes Sortiment an Spirituosen 
                  und Longdrinks steht zur Verfügung.
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                  Geheizter Raucherbereich mit Sitzgelegenheit im Wellness- Sport- 
                  und Freizeitbereich des Hotels – mind. einer pro Stockwerk 
                  (ausgenommen sind reine Zimmer-Etagen und Stockwerke in denen 
                  sich nur Technik-/Personalräumlichkeiten bzw. Garagen befinden).
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                  eigener Raucher-Speisesaal bzw. die Hotelbar befindet sich in 
                  unmittelbarer Nähe zum Speisesaal.
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                  Zimmer: Getrennter Raucherbereich (Türe, Schiebetüre) 
                  mit 2 Stühlen, Tisch, Aschenbecher.
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                  Zimmer ohne Raucherraum: Balkon oder Terrasse mit Windfang, 
                  Tisch, mind. 2 Stühle, Aschenbecher.
 
 Nichtraucherschutzgesetz 
                  Österreich (PDF) Nichtraucherschutzgesetz 
                  Gastronomie Österreich (PDF)
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